© by Sheltiezuchtverein Deutschland e.V.
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§ 1 Name, Sitz, Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Der Verein hat seinen Sitz in Katemin |
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§ 2 Zweck und Aufgaben Zweck des Vereins ist die Betreuung und Förderung der Zucht des Shetland Shepdog, kurz „Sheltie“ genannt, genauer gesagt in Fragen der Haltung, Pflege und Ausbildung den Züchter zu beraten, zu informieren und weiterzubilden. Hierzu gehört die Pflege des Tierschutzgedankens und die Sorge um eine sachgemäße Hundehaltung, Aufzucht und Zucht der Hunde durch die Vereinsmitglieder. Der Verein führt für die Rasse "Sheltie" ein Zuchtbuch, dieses wird geführt von dem Zuchtbuchführer, der wiederum zuständig ist für die Einhaltung der Zuchtordnung. Aufgaben des Vereins sind: Unterstützung der Zucht-, Vererbungs- und Verhaltensforschung und des Tierschutzes
Der Verein verfolgt keine anderen Zwecke, als die in der Satzung angegebenen. |
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§ 3 Mittelverwendung Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden sowie bei Auflösung des Vereins, gleich aus welchen Gründen, keine Rückerstattung der geleisteten Sacheinlagen. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. |
§ 4 Mitgliedschaft Die Antragstellung auf Mitgliedschaft hat schriftlich beim 1.Vorsitzenden zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheiden mindestens 2 der Vorstandsmitglieder. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuches ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Mit der Aufnahme als Mitglied werden die Satzung und Anordnungen des Vereins als verbindlich anerkannt.
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§ 5 Rechte der
Mitglieder 2. Jedes geschäftsfähige Mitglied kann in ein Vereinsamt gewählt werden. 3. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Mitgliederversammlungen und allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. In Ausnahmefällen regelt dies die Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung. |
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